Gaspreiserhöhung und Sonderkündigungsrecht
Für Gaskunden besteht bei Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit immer ein Sonderkündigungsrecht – anderslautende Vertragsklauseln sind unzulässig.
Wenn Gasanbieter während eines laufenden Vertrages ihre Preise erhöhen, müssen und sollten Kunden dies nicht widerspruchslos hinnehmen. Verbraucher verfügen für den Fall, dass sich die Vertragsbedingungen ihrer Gaslieferung – im Besonderen die preislichen Konditionen – ändern, über ein grundsätzliches Sonderkündigungsrecht. Dieses Prinzip gilt ohne Einschränkung auch dann, wenn ein Versorger die Preiserhöhung mit gestiegenen Steuern, Abgaben oder Umlagen des Staates rechtfertigt.
Wichtig bei Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, Bezug auf den Grund der Sonderkündigung nehmen und vom Kunden selbst ausgeführt werden – nicht, wie bei einem konventionellen Verorgerwechsel, vom neuen Anbieter. Bei engen Fristen sollten Verbraucher durch eine Kündigung per Einschreiben sichergehen.
Gaspreiserhöhung – Was tun?
1. Preiserhöhung prüfen und Kosten vergleichen
Prüfen Sie die Gaspreiserhöhung. Wie hoch fällt diese aus und ab wann ist sie wirksam. Vergleichen Sie aktuelle Preise alternativer Gasanbieter mit unserem Tarifrechner. In den allermeisten Fällen lohnt sich ein Wechsel.
2. Widerspruch einlegen bzw. Sonderkündigungsrecht nutzen
Laut Gesetzgeber können Sie Widerspruch gegen die Preiserhöhung einlegen bzw. von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Frist für die Sonderkündigung beträgt in der Regel einen Monat und muss vom Energieversorger im Zuge der Preiserhöhung mitgeteilt werden.
3. Vertrag kündigen und Anbieter wechseln
Durch die Preiserhöhung können Sie Ihren laufenden Gasliefervertrag vorzeitig kündigen und den Anbieter wechseln. Das lohnt sich für den überwiegenden Teil der Haushalte, vor allem für solche, die Gas vom Grundversorger beziehen.
Sonderkündigung – Rechte und Fristen
2011 wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes die Tatsache untermauert, dass jedem Gaskunden in Deutschland die Möglichkeit offen steht, bei einer Preiserhöhung vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Es ist nicht zulässig, dieses Recht innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gasliefervertrages außer Kraft zu setzen. Sollte dies dennoch der Fall sein, so sind die entsprechenden Klauseln nichtig und alle darauf basierenden Preiserhöhungen ungültig. Davon ausdrücklich eingeschlossen sind Fälle, in denen Gasanbieter Änderungen staatlicher Steuern und Abgaben, die sie nicht selbst beeinflussen können, in Form einer Preiserhöhung an ihre Kunden weitergeben. Auch hier gilt das Sonderkündigungsrecht. Übrigens: Auch wenn in Ihrem Gasliefervertrag die Option zur Sonderkündigung nicht explizit ausformuliert ist, können Sie im Falle des Falles davon Gebrauch machen und sich auf die Gesetzeslage berufen.
Der Gesetzgeber verpflichtet alle Energieversorgungsunternehmen grundsätzlich dazu, Gaspreiserhöhungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich anzukündigen und in diesem Zusammenhang auch auf die Fristen der Sonderkündigung hinzuweisen. Die Kündigungsfrist bei Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts beträgt im Regelfall einen Monat. In diesem Zeitraum sollten Verbraucher die Möglichkeit zum Gasanbieter-Vergleich per Tarifrechner nutzen, die Sonderkündigung fristgerecht durchführen und bestätigen lassen und schließlich den neuen, günstigeren Anbieter mit der Gaslieferung beauftragen.
Zusammengefasst:
- Gaspreiserhöhungen müssen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten unter Nennung aller relevanten Fristen angekündigt werden.
- Für Gaskunden besteht bei Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit immer ein Sonderkündigungsrecht – anderslautende Vertragsklauseln sind unzulässig.
- Verbraucher sollten stets die angegebenen Fristen beachten und die Kündigung selbst, schriftlich und im Zweifelsfall per Einschreiben durchführen.
- Sehen Sie eine Gaspreiserhöhung als außerordentliche Chance zum Anbieterwechsel während der Vertragslaufzeit. Finanziell lohnt sich ein Wechsel nämlich fast immer.
Stromvergleich mit dem Testsieger
- Testsieger, Note „sehr gut“
- TÜV Service Note 1,8
- über 10 Jahre am Markt
- über 250.000 Kunden betreut
Note 1,8 Kundenurteil
Testsieger Note "Sehr gut"

Stromvergleich mit dem Testsieger
- Testsieger, Note „sehr gut“
- TÜV Service Note 1,8
- über 10 Jahre am Markt
- über 250.000 Kunden betreut
Note 1,8 Kundenurteil
Testsieger Note "Sehr gut"

Stromvergleich mit dem Testsieger
- Testsieger, Note „sehr gut“
- TÜV Service Note 1,8
- über 10 Jahre am Markt
- über 250.000 Kunden betreut
Note 1,8 Kundenurteil
Testsieger Note "Sehr gut"

Gasvergleich mit dem Testsieger
- Testsieger, Note „sehr gut“
- TÜV Service Note 1,8
- über 10 Jahre am Markt
- über 250.000 Kunden betreut
Note 1,8 Kundenurteil
Testsieger Note "Sehr gut"
