Donnerstag, 08.06.2023
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Schlichtungsstelle Energie hilft bei Problemen mit dem Gasversorger

Die Schlichtungsstelle Energie ist im Jahr 2011 als zentrales Vermittlungsorgan bei Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen gegründet worden. Seither haben Strom- und Gaskunden bei ungeklärten Differenzen die Möglichkeit, ein kostenfreies Schlichtungsverfahren durch diese unabhängige und neutrale Instanz in Anspruch zu nehmen.

Die als Verein gegründete Schlichtungsstelle Energie ist durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) legitimiert und wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz), dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) getragen. Zusammen repräsentieren diese Verbände nahezu sämtliche Unternehmen der Energiewirtschaft.

Vermittler zwischen Verbraucher und Versorger

Ob Differenzen bei der Strom- und Gasrechnung, Uneinigkeiten in Bezug auf Vertragsklauseln oder Probleme beim Anbieterwechsel – Verbraucher können sich in diesen und weiteren Belangen an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Voraussetzung für ein entsprechendes Schlichtungsverfahren ist, dass eine vorherige Beschwerde beim betreffenden Energieversorger erfolglos geblieben ist.

Kostenfreies Verfahren für Verbraucher

Für Strom- und Gaskunden ist das Schlichtungsverfahren mit keinerlei Gebühren verbunden. Die entstehenden Kosten werden grundsätzlich seitens der Energieversorgungsunternehmen getragen, denn diese sind vom Gesetzgeber zur Teilnahme an der Schlichtung verpflichtet. Wichtig zu beachten ist, dass sich die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle auf Belange des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschränkt. Darunter fallen ausschließlich leitungsgebundener Strom sowie Erdgas, alternative Formen der Energieversorgung wie beispielsweise Fernwärme oder Flüssiggas hingegen nicht.

Hohe Einigungsquote bei Streitfällen

Die Schlichtungsstelle Energie bearbeitet jedes Jahr tausende Anträge von Verbrauchern, die ungeklärte Probleme mit Energieversorgern melden. Zahlreiche Schlichtungsanträge beziehen sich auf das Thema Abrechnung – also auf Streitfälle, die sich um Preiserhöhungen, Abschläge, Zählerstände, Voraus- und Nachzahlungen drehen. Ebenfalls häufig geschlichtet werden vertragliche Differenzen, bei denen es beispielsweise um die Auszahlung von Boni, die Wirksamkeit von Kündigungen oder die Vertragslaufzeit geht.

Die Erfolgsquote der Schlichtungsverfahren ist hoch: Im Schnitt werden in mehr als 80 Prozent der Fälle Einigungen zwischen Verbrauchern und Versorgern herbeigeführt und damit drohende juristische Verfahren vermieden.


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Schlichtungsantrag und Schlichtungsverfahren

Im Sinne des Verbraucherschutzes soll die Schlichtungsstelle Energie Strom- und Gaskunden ein modernes, einfaches und kostenfreies Verfahren zur Klärung von Streitfällen bieten. Bleibt eine Beschwerde beim Energieversorger ohne Einigungserfolg, kann die Schlichtung in Anspruch genommen werden. Den Beginn eines jeden Schlichtungsverfahrens bildet der Schlichtungsantrag. Dieser muss schriftlich, per Online-Formular oder auf dem Postweg, gestellt werden.

Nach Eingang des Antrages prüfen die Mitarbeiter der Schlichtungsstelle, ob die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren gegeben sind. Anschließend wird eine Stellungnahme des Versorgungsunternehmens eingeholt, welches sich binnen drei Wochen nach Eröffnung des Verfahrens mit dem Kunden einvernehmlich einigen kann. Gelingt dies nicht, unterbreitet die Schlichtungsstelle ihrerseits einen Einigungsvorschlag. Grundsätzlich ist dieser weder für den Versorger noch für den Verbraucher rechtlich verpflichtend. Stimmen beide Parteien der Empfehlung allerdings zu, so ist das Verfahren abgeschlossen und das Ergebnis im Sinne eines zivilrechtlichen Vergleichs bindend. Solch ein Schlichtungsverfahren wird in der Regel innerhalb von drei Monaten abgeschlossen.

Zusammengefasst:

-      In ungeklärten Streitfällen mit Energieversorgern haben Verbraucher das Recht auf ein neutrales Schlichtungsverfahren.

-      Voraussetzung: Beim Energieversorger wurde bereits Verbraucherbeschwerde eingelegt, jedoch noch keine Klage bei Gericht.

-      Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei.

-      Energieversorger müssen am Schlichtungsverfahren teilnehmen.

-      Das Schlichtungsverfahren dauert in der Regel maximal drei Monate.

-      Der Einigungsvorschlag ist nur dann bindend, wenn er von beiden Seiten anerkannt wird.

Kontakt:

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Friedrichstraße 133

10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 2757240 - 0

www.schlichtungsstelle-energie.de

info@schlichtungsstelle-energie.de

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