Stromvergleich mit dem Testsieger
- Testsieger, Note „sehr gut“
- TÜV Service Note 1,8
- über 10 Jahre am Markt
- über 250.000 Kunden betreut
Note 1,8 Kundenurteil
Testsieger Note "Sehr gut"

Stromvergleich mit dem Testsieger
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- TÜV Service Note 1,8
- über 10 Jahre am Markt
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Note 1,8 Kundenurteil
Testsieger Note "Sehr gut"

Stromvergleich mit dem Testsieger
- Testsieger, Note „sehr gut“
- TÜV Service Note 1,8
- über 10 Jahre am Markt
- über 250.000 Kunden betreut
Note 1,8 Kundenurteil
Testsieger Note "Sehr gut"

Gasvergleich mit dem Testsieger
- Testsieger, Note „sehr gut“
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Probleme beim Gasanbieterwechsel
In den allermeisten Fällen verläuft ein Gasanbieterwechsel völlig komplikationslos. Sofern Gaskunden ihre Mindestvertragslaufzeit sowie die tarifliche Kündigungsfrist berücksichtigen und sich rechtzeitig vor Vertragsende um einen neuen Anbieter kümmern, steht dem reibungslosen Wechsel nichts im Wege. Verbraucher müssen weder zusätzliche Kosten noch etwaige Versorgungslücken befürchten, denn der Anbieterwechsel ist in Deutschland rechtlich abgesichert und behördlich geregelt. Sollten sich beim Wechselprozess dennoch Schwierigkeiten ergeben, erklären wir Ihnen im Folgenden die möglichen Ursachen und wie Sie am besten reagieren sollten.
Probleme beim Wechsel des Gasanbieters – das kann auf Sie zukommen
Wir haben die häufigsten uns bekannten Probleme beim Anbieterwechsel aufgelistet und bieten Ihnen dazu passende Lösungsvorschläge an. Alternativ können Sie sich stets an uns wenden – entweder über unsere Hotline (0800 - 837 48 69) oder per Email an kundenservice@gasauskunft.de.
Grundsätzlich gilt: Selbst wenn beim Wechsel Probleme auftreten, sind Sie laut Energiewirtschaftsgesetz (§ 38 Abs. 1 EnWG) stets gegen einen Versorgungsausfall abgesichert.
Problem 1: Der Wechsel des Gasanbieters verzögert sich
Die häufigste Ursache für einen sich verzögernden Anbieterwechsel liegt in der Mindestlaufzeit des bestehenden Vertrages. Der Wechsel wird erst wirksam, wenn diese abgelaufen ist und die festgeschriebene Kündigungsfrist eingehalten wurde. Ein Anbieterwechsel kann sich ebenfalls verzögern, wenn dem neuen Versorger die notwendigen Angaben nicht vollständig vorliegen – darunter fällt beispielsweise die Zählernummer. Letztere ist für das Zustandekommen des neuen Gasliefervertrags unbedingt erforderlich. Sie finden die Nummer sowohl auf Ihrer letzten Jahresendabrechnung als auch auf dem Zähler selbst. Alternativ kann sie beim örtlichen Grundversorger bzw. Netzbetreiber erfragt werden.
Wichtig: Bitte denken Sie daran, alle benötigten Angaben vollständig und korrekt zu übermitteln, damit der Anbieterwechsel reibungslos verläuft.
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2012 neue Vorgaben für den Anbieterwechsel festgeschrieben. Laut Energiewirtschaftsgesetz darf der Wechsel nur noch drei Wochen in Anspruch nehmen, sobald der neue Versorger den Kunden beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet hat. Darüber hinaus wurde geregelt, dass der Lieferbeginn durch den neuen Anbieter nicht mehr, wie zuvor, nur zu Monatsbeginn erfolgen kann, sondern an jedem beliebigen Datum.
Problem 2: Der Gasliefervertrag hat sich automatisch verlängert
Viele Gaslieferverträge beinhalten eine Mindestlaufzeit, beispielsweise über zwölf Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich im Ernstfall um weitere zwölf Monate. In der Grundversorgung, die generell kurzfristig kündbar, dafür aber verhältnismäßig teuer ist, besteht dieses Problem nicht. Kunden, deren Sondertarife entsprechende Klauseln enthalten, sollten Laufzeit und Kündigungsfrist jedoch im Blick behalten. Alternativ empfehlen wir Ihnen unseren Wechselservice für Strom und Gas, bei dem wir Ihre Vertragsdaten in unserem System hinterlegen und Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Erinnerungsmail mit einer neuen Tarifempfehlung zusenden. Damit verpassen Sie garantiert keine Frist und können Ihren Tarif zudem jedes Jahr automatisch optimieren.
Problem 3: Der neue Gasanbieter akzeptiert den Wechsel nicht
Der plausibelste Grund für eine Ablehnung von Anbieterseite liegt in fehlerhaften Angaben. Möglicherweise stimmen die übermittelten, für den Wechsel notwendigen Daten nicht mit denen des Versorgers bzw. Netzbetreibers überein und können dem betreffenden Anschluss daher nicht zugeordnet werden. Klären Sie dazu bitte folgende Fragen:
- Welche Zählernummer hat Ihr Gaszähler?
- Sind Ihr Name, Ihre Verbrauchsstelle und Ihre Rechnungsasdresse korrekt angegeben?
- Wie lauten Ihre Kundennummer und der Name Ihres derzeitigen Lieferanten?
- Haben Sie Ihren Vertrag beim bisherigen Versorger selbst gekündigt? Wenn ja, zu welchem Termin?
- Sind Sie neu in die Verbrauchsstelle eingezogen? Wenn ja, zu welchem Einzugsdatum?
Problem 4: Der Gasanbieter zahlt den Bonus nicht aus
Die Auszahlung der Neukundenprämie ist häufig Gegenstand von Problemen zwischen Energieversorgern und Kunden. Falls der Anbieter den beim Wechsel zugesagten Bonus nicht termingerecht auszahlt bzw. verrechnet, sollten Sie als Verbraucher zunächst sicherstellen, die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt zu haben. Diese sind üblicherweise in den AGB des betreffenden Gasvertrages aufgeführt. Sind von Kundenseite alle Erfordernisse erfüllt und der Versorger zahlt die Prämie trotzdem nicht aus, kann die Schlichtungsstelle Energie zur Konfliktlösung hinzugezogen werden. Energieversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, an entsprechenden Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Für Kunden entstehen dabei keinerlei Kosten.
Problem 5: Der neue Gasanbieter erhöht die Preise
Wenn Sie einen Gastarif mit eingeschränkter oder ohne jegliche Preisgarantie abgeschlossen haben, dann kann es während der Vertragslaufzeit theoretisch zu Preiserhöhungen kommen. Für Kunden besteht in diesen Fällen jedoch stets das gesetzlich festgelegte Sonderkündigungsrecht. Dieses ermöglicht Ihnen bei Preisänderungen den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter auch während der Vertragslaufzeit. Ihr Anbieter muss Sie rechtzeitig vor Inkrafttreten der Preiserhöhung davon in Kenntnis setzen und Sie gleichzeitig über Ihr Sonderkündigungsrecht und die damit verbundene Frist aufklären.
Die Ursache einer Gaspreiserhöhung kann sowohl beim Anbieter selbst liegen, als auch in steigenden Netzentgelten oder staatlichen Abgaben, auf die das Versorgungsunternehmen keinen Einfluss hat. Da Sie Ihr Sonderkündigungsrecht aber unabhängig von Art und Höhe der Preisanpassung in Anspruch nehmen können, sollten Sie die Möglichkeit stets nutzen, um einen Tarifvergleich vorzunehmen und Ihr aktuelles Sparpotenzial zu überprüfen.
Problem 6: Die monatlichen Abschläge sind höher als beim Anbieterwechsel angegeben
Dieses Problem kann dadurch entstehen, dass der vom Kunden selbst zum Zeitpunkt des Wechsels prognostizierte Jahresverbrauch nicht den tatsächlichen, vom Netzbetreiber turnusmäßig abgelesenen Werten entspricht. Der neue Gasanbieter passt die Höhe der monatlich geforderten Abschläge dem laut Messwerten zu erwartenden Jahresverbrauch an. Achten Sie sowohl beim Tarifvergleich als auch beim Wechsel darauf, möglichst genaue Verbrauchswerte anzugeben. Dies liegt auch und vor allem in Ihrem eigenen Interesse, denn der für Sie finanziell optimale Tarif ergibt sich im Wesentlichen aus Ihrem individuellen Verbrauch.
Problem 7: Die Gaslieferung kann aus technischen Gründen nicht aufgenommen werden
Zunächst einmal muss Ihr Haushalt an das öffentliche Gasnetz angeschlossen sein. In bestimmten Regionen Deutschlands, vor allem im ländlichen Bereich, ist dies mitunter nicht der Fall, weshalb betroffene Haushalte bei der Wärmeversorgung auf Alternativen wie Öl, Flüssiggas, erneuerbare Energien etc. angewiesen sind. Desweiteren sollten Sie sicherstellen, dass der von Ihnen gewählte Versorger auch tatsächlich an Ihrem Wohnort und für Ihre Abnahmemenge und Ihren Abnahmezweck Gas liefert und beispielsweise kein reiner Gewerbeanbieter ist. Haben Sie einen Tarifvergleich über unseren Gasrechner vorgenommen und dabei Postleitzahl und Jahresverbrauch korrekt angegeben, so werden Ihnen ausschließlich Anbieter aufgelistet, die auch wirklich für Sie infrage kommen.
Sie haben Probleme mit Ihrem Gasanbieter?
Die Schlichtungsstelle Energie hilft Ihnen kostenfrei weiter Seit dem Jahr 2011 vermittelt die Schlichtungsstelle Energie mit Sitz in Berlin als unabhängige und neutrale Instanz bei Konflikten zwischen Energieversorgern und Verbrauchern. Bleibt die Beschwerde eines Kunden beim betreffenden Strom- oder Gasanbieter erfolglos, kann die Schlichtungsstelle hinzugezogen werden. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenfrei und in der Regel nach maximal drei Monaten abgeschlossen. Die Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, an der Schlichtung teilzunehmen. Bisherige Erfahrungen belegen eine hohe Einigungsquote bei diesem außergerichtlichen Verfahren.
Kontakt:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 2757240 - 0
www.schlichtungsstelle-energie.de
info@schlichtungsstelle-energie.de
FAQ Gasanbieter Wechseln
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