Dienstag, 28.03.2023
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Gas anmelden – Gasanbieter anmelden

Wie melde ich Gas an? Wo melde ich Gas an? Wann melde ich Gas an? Was muss ich beachten, wenn ich meinen Gasanbieter wechseln möchte? Diese und weitere Fragen stellen sich immer dann, wenn Gaskunden in eine andere Stadt, eine neue Wohnung oder ein neues Haus ziehen – oder wenn sie ihren bisherigen Gasanbieter aus Kostengründen wechseln möchten.

Generell gilt: Das Anmelden des Gasanschlusses ist ebenso wie der Gasanbieterwechsel ein sehr geregelter und weitgehend unbürokratischer Vorgang. Auch die Sorge vor etwaigen Versorgungslücken ist unbegründet, denn die gesetzliche Grundversorgung garantiert die jederzeitige Belieferung von Haushalten mit Gas. Der örtliche Grundversorger wird immer dann aktiv, wenn Haushalte noch keinen eigenständigen Anbieterwechsel vorgenommen haben. Auch als Ersatzversorger kann das lokale Stadtwerk tätig werden, etwa wenn der eigentlich beauftragte Gaslieferant ausfällt. In ihrer Funktion als Sicherheitsnetz für eine lückenlose Gasbelieferung von Haushalten ist die Grundversorgung also sinnvoll und unerlässlich, die damit verbundenen Tarife gehören jedoch in den allermeisten Fällen zu den teuersten am Markt. Deshalb sollten sich Gaskunden bereits im Vorfeld eines Umzugs über günstige Alternativen informieren, um zum Wunschtermin eine Anmeldung beim Gasanbieter ihrer Wahl durchführen zu können. Aber auch nach dem Umzug ist ein zeitnaher Wechsel möglich, denn die Tarife der Grundversorgung sind generell kurzfristig kündbar.

Zusammengefasst: Gas anzumelden, umzumelden oder den Gasanbieter zu wechseln ist einfach. Mit unserem Gasrechner können Sie die vor Ort verfügbaren Anbieter und Tarife vergleichen, direkt online auswählen und Ihren Gasanschluss bei einem günstigen Versorger anmelden.

Gas anmelden – so geht’s

Um Gas anzumelden, können Sie sich an die folgenden vier Schritte halten:

  1. Gasanbieter durch die Eingabe von PLZ und Jahresverbrauch vergleichen

  2. Den passenden Gasanbieter auswählen

  3. Persönliche Daten in das Online-Anmeldeformular eingeben

  4. Wechseloptionen auswählen und die Anmeldung abschicken

 

Wichtig: Falls Sie bei der Anbieterwahl nicht selbst aktiv werden, fallen Sie automatisch in den üblicherweise teuren Tarif des lokalen Grundversorgers. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit zum kostenfreien, schnellen und verlässlichen Tarifvergleich und Anbieterwechsel auf GasAuskunft.de.

1. Gasanbieter vergleichen

Vergleichen Sie die Gastarife aller vor Ort verfügbaren Versorger mit unserem Gasrechner, um das für Sie günstigste Angebot zu ermitteln. Als Information werden lediglich die PLZ Ihres neuen Wohnortes sowie Ihr ungefährer Jahresverbrauch in Kilowattstunden benötigt. Diesen können Sie Ihrer letzten Abrechnung entnehmen oder sich zur groben Orientierung an folgende Richtwerte halten:

  • Wohnung mit 30 m²: 3.800 kWh
  • Wohnung mit 50 m²: 5.000 kWh
  • Wohnung mit 100 m²: 12.000 kWh
  • Reihenhaus: 18.000 kWh
  • Einfamilienhaus: 20.000 kWh

2. Gasanbieter auswählen

Unser Gasrechner listet alle an Ihrem Wohnort verfügbaren Tarife preislich gestaffelt auf und ermöglicht es Ihnen, die Suche nach dem passenden Angebot Ihren Wünschen und Kriterien entsprechend zu gestalten. Der Tarifvergleich von GasAuskunft.de ist bereits kundenfreundlich voreingestellt. Wenn Sie einen passenden Gastarif gefunden haben, können Sie die Anmeldung über unser Serviceangebot direkt online beauftragen.

3. Online-Anmeldeformular ausfüllen

Um die Anmeldung und den Gasliefervertrag mit Ihrem künftigen Versorger abschließen zu können, werden folgende Daten für das Online-Anmeldeformular benötigt:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle/Neue Anschrift
  • Zählernummer und Zählerstand
  • Bisheriger Gasanbieter
  • Bankverbindung

4. Wechseloption auswählen

Tarifwechsel: Wenn Sie einen Anbieter- bzw. Tarifwechsel vornehmen, wählen Sie entweder die Option »Nächstmöglicher Termin« oder geben Sie einen Wunschtermin an. Darüber hinaus können Sie entscheiden, ob Sie eine »Automatische Kündigung« Ihres bisherigen Vertrages durch den neuen Anbieter vornehmen lassen möchten. Ist dies schon geschehen, so wählen Sie die Option »Ich habe bereits gekündigt« und geben den entsprechenden Zeitpunkt an.

Umzug/Neueinzug: Wenn Sie in eine andere Stadt, eine neue Wohnung oder ein neues Haus ziehen, dann geben Sie im Online-Anmeldeformular bitte das Datum Ihres Umzugs/Neueinzugs an.

Hinweis zur Kündigung des bisherigen Gasliefervertrages: Wenn Sie sich für einen neuen Gasanbieter entschieden und sich dort angemeldet haben, übernimmt dieser unter Einhaltung der ensprechenden Fristen die Kündigung Ihres bisherigen Versorgers. Der Wechselprozess ist durch das Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Dort ist unter anderem festgeschrieben, dass der Wechsel maximal drei Wochen dauern darf, wenn der neue Versorger den Kunden beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet hat.

Bitte bei Umzug beachten: Nehmen Sie die Kündigung selbst vor. Beziehen Sie Gas aus der örtlichen Grundversorgung, ist dies bereits nach einer Frist von zwei Wochen wirksam. Beziehen Sie Gas über einen Sondervertrag des Grundversorgers oder eines alternativen Anbieters, können Sie mit Hinweis auf einen bevorstehenden Umzug üblicherweise vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ihre konkreten Vertragsbedingungen geben hierüber Aufschluss.


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Gesetzliche Regelungen

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) § 20a Lieferantenwechsel

(1)   Bei einem Lieferantenwechsel hat der neue Lieferant dem Letztverbraucher unverzüglich in Textform zu bestätigen, ob und zu welchem Termin er eine vom Letztverbraucher gewünschte Belieferung aufnehmen kann.

(2)   Das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten darf drei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten bei dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Entnahmestelle angeschlossen ist, nicht überschreiten. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Zeitpunkt des Zugangs zu dokumentieren. Eine von Satz 1 abweichende längere Verfahrensdauer ist nur zulässig, soweit die Anmeldung zur Netznutzung sich auf einen weiter in der Zukunft liegenden Liefertermin bezieht.

(3)   Der Lieferantenwechsel darf für den Letztverbraucher mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein.

(4)   Erfolgt der Lieferantenwechsel nicht innerhalb der in Absatz 2 vorgesehenen Frist, so kann der Letztverbraucher von dem Lieferanten oder dem Netzbetreiber, der die Verzögerung zu vertreten hat, Schadensersatz nach den §§ 249 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Der Lieferant oder der Netzbetreiber trägt die Beweislast, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Checkliste Gasanbieterwechsel

Gasanbieter kündigen

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