Stromvergleich mit dem Testsieger
- Testsieger, Note „sehr gut“
- TÜV Service Note 1,8
- über 10 Jahre am Markt
- über 250.000 Kunden betreut
Note 1,8 Kundenurteil
Testsieger Note "Sehr gut"

Stromvergleich mit dem Testsieger
- Testsieger, Note „sehr gut“
- TÜV Service Note 1,8
- über 10 Jahre am Markt
- über 250.000 Kunden betreut
Note 1,8 Kundenurteil
Testsieger Note "Sehr gut"

Stromvergleich mit dem Testsieger
- Testsieger, Note „sehr gut“
- TÜV Service Note 1,8
- über 10 Jahre am Markt
- über 250.000 Kunden betreut
Note 1,8 Kundenurteil
Testsieger Note "Sehr gut"

Gasvergleich mit dem Testsieger
- Testsieger, Note „sehr gut“
- TÜV Service Note 1,8
- über 10 Jahre am Markt
- über 250.000 Kunden betreut
Note 1,8 Kundenurteil
Testsieger Note "Sehr gut"

Wie kündige ich den Gasgrundversorger?
Die Kündigung des Gasanbieters ist in den allermeisten Fällen ein unkomplizierter und zeitlich überschaubarer Vorgang. Dies gilt insbesondere bei Tarifen der Grundversorgung. Diese gehören zwar zu den teuersten am Markt, sie bieten aber zumindest den Vorteil, äußerst flexibel und kurzfristig kündbar zu sein.
Wie bei den meisten Tarifarten gilt auch in der Grundversorgung: Der neue Gasanbieter übernimmt in der Regel die Kündigung des bisherigen Versorgers. Gaskunden müssen sich beim Wechsel lediglich um den Abschluss ihres neuen Vertrages kümmern. Dieser beinhaltet gleichzeitig eine Kündigungsvollmacht für den neuen Versorger. Im Energiewirtschaftsgesetz ist zudem geregelt, dass solch ein Anbieterwechsel nicht länger als drei Wochen in Anspruch nehmen darf.
Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist in der Grundversorgung
Gaslieferverträge der Grundversorgung beinhalten im Gegensatz zu den meisten Sondertarifen keinerlei Mindestlaufzeit. Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt zwei Wochen. Für Kunden der Gasgrundversorgung bedeutet dies: Sie haben praktisch jederzeit die Möglichkeit zum Anbieterwechsel.
Die Kündigung des Grundversorgungsvertrages muss in Textform erfolgen, also per Brief, Fax oder E-Mail. Der Grundversorger ist verpflichtet, die eingegangene Kündigung unverzüglich und ebenfalls in Textform zu bestätigen.
Wichtig: In der Praxis erledigt der neue Gasanbieter alle Formalitäten des Lieferantenwechsels, inklusive der Kündigung des vorherigen (Grund-)Versorgers. Dafür müssen Sie ihm eine entsprechende Vollmacht erteilen, die üblicher Bestandteil des Wechselvorgangs ist.
Gesetzliche Grundlage (§ 20 GasGVV)
(1) Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Grundversorger ist nur möglich, soweit eine Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform. Der Grundversorger soll eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen.
(3) Der Grundversorger darf keine gesonderten Entgelte für den Fall einer Kündigung des Vertrages, insbesondere wegen eines Wechsels des Lieferanten, verlangen.
Zurück- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
- 6.
- 7.
- 8.
- 9.
- 10.
- 11.
- 12.
- 13.