Stromvergleich mit dem Testsieger
- Testsieger, Note „sehr gut“
- TÜV Service Note 1,8
- über 10 Jahre am Markt
- über 250.000 Kunden betreut
Note 1,8 Kundenurteil
Testsieger Note "Sehr gut"

Stromvergleich mit dem Testsieger
- Testsieger, Note „sehr gut“
- TÜV Service Note 1,8
- über 10 Jahre am Markt
- über 250.000 Kunden betreut
Note 1,8 Kundenurteil
Testsieger Note "Sehr gut"

Stromvergleich mit dem Testsieger
- Testsieger, Note „sehr gut“
- TÜV Service Note 1,8
- über 10 Jahre am Markt
- über 250.000 Kunden betreut
Note 1,8 Kundenurteil
Testsieger Note "Sehr gut"

Gasvergleich mit dem Testsieger
- Testsieger, Note „sehr gut“
- TÜV Service Note 1,8
- über 10 Jahre am Markt
- über 250.000 Kunden betreut
Note 1,8 Kundenurteil
Testsieger Note "Sehr gut"

Wann kann ich den Gasanbieter wechseln?
Sie können den Gasanbieter wechseln, sobald es die Vertragslaufzeit Ihres derzeitigen Gastarifes zulässt. Hier kommt es also darauf an, in was für einem Tarif Sie sich gerade befinden. Wir unterscheiden daher folgende Wechselfälle:
1. Gasanbieterwechsel in der Grundversorgung
In der Grundversorgung können Sie den Gasanbieter mit einern Kündigungsfrist von 14 Tagen wechseln.
2. Gasanbieterwechsel bei Gastarifen mit längerer Vertragslaufzeit
Hier müssen Sie den Anbieterwechsel rechtzeitig vornehmen, da sich bei vielen Verträgen die Vertragslaufzeit automatisch, verlängert. Häufig beträgt die Laufzeit einJahr mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen. Verstreicht diese Frist, so verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Sie sollten also rechtzeitig handeln und können den Anbieterwechsel bis zu 6 Monate vor Ablauf des Vertrages einleiten. Die Kündigung des alten Vertrages übernimmt dabei in der Regel der neue Versorger, der dann, sobald der alte Vertrag ausgelaufen ist, direkt die Versorgung übernimmt.
3. Gasanbieterwechsel bei Preiserhöhungen
Erhöht ihr aktueller Gasanbieter die Preise, so haben Sie ein gesetzlich festgelegtes Sonderkündigungsrecht. Die Sonderkündigung gilt für einen bestimmten Zeitraum, zumeist 2 - 4 Wochen, und wird Ihnen in der Mitteilung des Versorgers genannt. Bitte lesen Sie diese Mitteilungen genau, denn manchmal sind die Preiserhöhungen so geschickt formuliert, dass der Kunde diese gerne übersieht.
4. Gasanbieterwechsel bei Umzug / Neueinzug
Bei einem Umzug oder Neueinzug können Sie meistes den Gasanbieter wechseln. Details dazu finden Sie auf unserer Seite "Wie melde ich beim Umzug / Neueinzug den Gasanbieter an?"
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