Heizungstausch 2024: So will der Bund fördern

Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes gebilligt. Demnach sollen vom kommenden Jahr an alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Parallel zu den Beschlüssen legte die Bundesregierung ein flankierendes Förderkonzept vor.
Grund- und Bonusförderung
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesbauministerin Klara Geywitz stellten die Gesetzesnovelle und das begleitende Förderkonzept im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin vor.
Die Heizungsmodernisierung soll künftig durch eine Grundförderung und drei Bonusförderungen, sogenannte Klimaboni, staatlich unterstützt werden. Von der Grundförderung profitieren alle Verbraucher, die eine mit fossilen Energien wie Öl oder Gas betriebene Heizung im selbst genutzten Wohneigentum gegen eine neue klimafreundliche Alternative, beispielsweise eine Wärmepumpe, austauschen. Dieser Grundfördersatz soll auf 30 Prozent vereinheitlicht werden.
Drei Klimaboni
Unter bestimmten Voraussetzungen soll es Zuschläge in Form von verschiedenen Klimaboni geben, die über den Grundbetrag hinaus gezahlt werden.
- Den "Klimabonus I" in Höhe von 20 Prozent sollen einerseits Eigentümer in Anspruch nehmen können, die Sozialleistungen erhalten, andererseits solche, nicht die zum Heizungstausch verpflichtet sind, ihn aber dennoch vornehmen. Das betrifft unter anderem Personen, die älter als 80 Jahre sind - denn diese sind von der Tauschpflicht entbunden.
- Der "Klimabonus II" in Höhe von zehn Prozent soll einen gezielten Anreiz für eine schnellere und umfangreichere Umrüstung setzen. Ihn will der Bund gewähren, wenn Eigentümer ihre fossile Heizung mindestens fünf Jahre vor dem Datum der gesetzlichen Austauschpflicht modernisieren. Auch wenn das Ziel von 65 Prozent erneuerbaren Energien durch mindestens 70 Prozent übererfüllt wird, zahlt der Staat den Bonus.
- Der "Klimabonus III" in Höhe von zehn Prozent wird im Schadensfall gewährt, beispielsweise wenn fossile Heizungen, die weniger als 30 Jahre in Betrieb stehen, irreparabel defekt sind und gegen ein modernes, klimafreundliches System ausgetauscht werden.
Wichtig für Verbraucher: Die einzelnen Klimaboni sind exklusiv und können nicht miteinander kombiniert werden. Die mögliche Höchstförderung kann demnach durch die Inanspruchnahme von Grundförderung und Klimabonus I erzielt werden und beläuft sich auf 50 Prozent der Kosten.
Zusätzlich zum neuen Förderkonzept werden Effizienzmaßnahmen wie Gebäudedämmung, Fenstertausch etc. weiter wie bisher subventioniert.
Björn Katz, Redaktion GasAuskunft.de