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Überteuerte Gastarife: Verbraucherzentrale bereitet Klage gegen GASAG vor

03.05.2022
Überteuerte Gastarife: Verbraucherzentrale bereitet Klage gegen GASAG vor

Die GASAG AG, örtlicher Grundversorger für Gas in Berlin, verlangt von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung seit vergangenem Dezember mehr als das Doppelte im Vergleich zum Gaspreis für Bestandskunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält diese Ungleichbehandlung für unzulässig und sucht aktuell Betroffene zur Prüfung einer Musterfeststellungsklage.

Teure Tarife für Neukunden

Die Preissplittung der GASAG-Grundversorgung liegt nach Angaben des vzbv zwischen 6,68 Cent pro Kilowattstunde Gas für Bestandskunden und 18,25 Cent für Neukunden. Ein Unterschied, der sich schnell auf Hunderte Euro summieren und für Haushalte existenzbedrohend sein könne, so die Verbraucherschützer.

Die GASAG hat die Aufspaltung der Gaspreise zum 1. Mai 2022 zwar wieder aufgehoben, für die Monate Dezember bis April können aber bereits hohe Mehrkosten für Neukunden angefallen sein.

Betroffene für Musterfeststellungsklage gesucht

"Die GASAG AG bürdet die erhöhten Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt in erster Linie den Neukundinnen und Neukunden auf und schafft damit ein aus unserer Sicht unzulässiges Zweiklassensystem", kommentiert Henning Fischer, Rechtsreferent beim vzbv. "Verbraucherinnen und Verbraucher stehen mit dem Problem aber nicht allein da. Wir prüfen rechtliche Schritte in Form einer Musterfeststellungsklage. Doch für die Klage sind wir auf Fallschilderungen Betroffener angewiesen."

Per Online-Formular können Betroffene auf der Internetseite des vzbv innerhalb weniger Minuten ihren Fall schildern. Anschließend wird geprüft, ob gegen die GASAG AG eine Klage erhoben werden kann. Ist diese erfolgreich, können sich Verbraucher die entsprechende Preisdifferenz erstatten lassen.

Weitere Grundversorger im Visier

Der vzbv hat bereits im Februar drei Gasgrundversorger wegen Tarifsplittung abgemahnt. Die Unternehmen hatten ihre Neukundenpreise zwischen November 2021 und Januar 2022 erhöht. Eines der abmahnten Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab, gegen zwei Versorger wurden Unterlassungsklagen eingereicht.

Björn Katz, Redaktion GasAuskunft.de

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