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Gasanbieter gas.de liefert nicht mehr - Tipps für Betroffene

03.01.2022
Gasanbieter gas.de liefert nicht mehr - Tipps für Betroffene

Im Dezember 2021 hat der Gasanbieter gas.de, verbunden mit den Marken Stromio und Grünwelt Energie, die Gasbelieferung zahlreicher Kunden eingestellt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klärt Betroffene über die Rechtslage auf und gibt Tipps zum Umgang mit dem Lieferstopp.

Viele gas.de-Kunden erlebten zum Jahresende eine böse Überraschung: Ihr Anbieter stellte die Versorgung ein, informierte Betroffene jedoch erst Tage später über die Sachlage und kündigte zugleich laufende Lieferverträge. Die Folge: Zahlreiche Haushalte fielen in die lokale Grundversorgung, die Gas zu verhältnismäßig hohen Kosten liefert. Wie sollten Betroffene nun handeln? Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen? Ist die Gasversorgung gefährdet? Die Verbraucherzentrale NRW gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was ist nach dem Lieferstopp durch gas.de zuerst zu tun?

Zuallererst sollten entsprechende Daueraufträge oder Lastschriften gestoppt werden. Betroffene sollten zudem den aktuellen Zählerstand ablesen und gas.de sowie ihrem Grundversorger mitteilen. Abschließend rät die Verbraucherzentrale Kunden, gas.de schriftlich zum Schadensersatz aufzufordern.

Ist die Kündigung des Liefervertrags rechtlich zulässig?

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale: Nein. Für eine einseitige Kündigung bestehe keine Rechtsgrundlage, sie sei unzulässig und in der Folge unwirksam.

Sollten Kunden auf der Weiterbelieferung durch gas.de bestehen?

Dies sei rechtlich möglich, sagen die Verbraucherschützer. Zeige sich der Anbieter nicht einsichtig, könne die Weiterbelieferung sogar gerichtlich durchgesetzt werden. Betroffene Verbraucher sollten prüfen, ob ein solcher Schritt finanziell sinnvoll ist, indem sie die Laufzeit ihres Vertrages und einer etwaigen Preisgarantie prüfen. Vor dem Hintergrund des Vertrauensverlustes dürfte in vielen Fällen jedoch ein Anbieterwechsel naheliegen.

Können Betroffene Schadensersatz fordern?

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt dies. Die Höhe des Schadensersatzes richte sich nach den Mehrkosten, die sich aus der Differenz zwischen dem bishrigen gas.de-Tarif und einem neuen Tarif des Grundversorgers bzw. Alternativanbieters ergeben.

Von welchem Energieversorger erhalten Kunden nach dem Lieferstopp Gas?

Nach dem Belieferungsstopp durch gas.de fallen Betroffene in den Ersatzversorgungstarif ihres Grundversorgers. In der Regel sind diese Tarife teuer und sollten schnellstmöglich gewechselt werden. Die Mehrkosten sind auch im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche wichtig.

Wie findet man einen neuen Gasanbieter?

Ehemalige gas.de-Kunden sollten sich schnellstmöglich einen preisgünstigen und verlässlichen Anbieter suchen. Ein erster Tarifvergleich lässt sich schnell und unverbindlich mit unserem verbraucherfreundlichen Gasrechner vornehmen. Besonders bequem - und zudem dauerhaft kostensparend - läuft die Anbieterwahl über unseren kostenlosen Wechselservice für Strom und Gas.

Weitere Tipps und Hilfen zum Thema sowie Musterschreiben für Forderungen an gas.de finden Betroffene auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale NRW.

Björn Katz, Redaktion GasAuskunft.de

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