Sind Gaspreiserhöhungen wegen CO2-Kosten rechtswidrig?

Seit Jahresbeginn gehen den Verbraucherzentralen in Deutschland vermehrt Kundenbeschwerden über Gaspreiserhöhungen zu, die die Anbieter mit der im Januar 2021 eingeführten CO2-Bepreisung begründen. Ob diese Kosten in laufenden Verträgen von Versorgern an Verbraucher weitergegeben werden können, ist rechtlich jedoch unklar und wird gegenwärtig vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geprüft.
CO2-Preis in Gastarifen muss "rechtlich einwandfrei" sein
Der vzbv ist grundsätzlich überzeugt, dass die CO2-Bepreisung ist ein "wichtiges Instrument im Kampf gegen den Klimawandel" sei. Sie werde daher auch von den Verbraucherzentralen unterstützt. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass die Weitergabe der CO2-Kosten an Privathaushalte "rechtlich einwandfrei" erfolgt.
Aktuell erhalten die Verbraucherschützer gehäuft Beschwerden zu Gaspreiserhöhungen im Zusammenhang mit der CO2-Bepreisung. Sie sagen: Viele Verbraucher zahlen unter Umständen zu viel für ihr Gas. "Uns liegen Verbraucherbeschwerden vor, bei denen Preise trotz bestehender Preisgarantie erhöht wurden und Verbraucher nicht auf ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen wurden. Genau solche Fälle suchen wir", berichtet Sabine Lund, Referentin im Team Marktbeobachtung Energie des vzbv. "Denn hier gibt es noch offene Fragen, die gerichtlich geklärt werden müssen." Der vzbv will nun Rechtssicherheit schaffen, ob Privathaushalte im Rahmen ihrer Gastarife in allen Konstellationen für die CO2-Bepreisung aufkommen müssen.
Gaspreiserhöhung? Sonderkündigungsrecht nutzen!
Fakt ist: Verbraucher verfügen bei Gaspreiserhöhungen - egal, auf welcher Grundlage diese erfolgen - immer über ein gesetzlich garantiertes Sonderkündigungsrecht. Marktexperten und Verbraucherschützer raten Kunden ausdrücklih dazu, dieses Recht in Anspruch zu nehmen und bei Preiserhöhungen umgehend zu einem günstigeren Gasanbieter zu wechseln.
-> mehr zum Sonderkündigungsrecht bei Gaspreiserhöhungen
Björn Katz, Redaktion GasAuskunft.de