Freitag, 09.06.2023
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Gasverträge in Deutschland

gasvertrag

Knapp ein Viertel der Haushalte in Deutschland bezieht Gas im Rahmen der örtlichen Grundversorgung. Die größte Verbrauchergruppe, nämlich mehr als die Hälfte der Gaskunden, wird über einen Sondertarif des lokalen Grundversorgers beliefert. Das übrige Viertel der Verbaucher hat inzwischen einen Gasvertrag bei einem alternativen Anbieter abseits der Grundversorgung abgeschlossen.

Gasvertragsarten im Überblick

Bei mittlerweile über 900 Gasanbietern und mehr als 16.000 unterschiedlichen Gastarifen kann sich die Suche nach dem passenden Vertragsmodell mitunter schwierig gestalten – nicht zuletzt, weil ein günstiger Preis bei Weitem nicht das alleinige Kriterium für eine hohe Kundenzufriedenheit ist. Mit der folgenden Übersicht der verschiedenen Vertragsarten möchte GasAuskunft.de Verbrauchern eine nützliche Orientierungshilfe bieten.

Grundversorgung

Gasverträge ohne Befristung, feste Mindestlaufzeit, Preisgarantie oder andere Sonderkonditionen sind das traditionelle und von Haushaltskunden noch immer häufig in Anspruch genommene Vertragsmodell. Die klassische Grundversorgung vom Stadtwerk bzw. lokalen Gasanbieter funktioniert nach diesem Prinzip und bietet in der Regel flexible Modalitäten, jedoch zu vergleichsweise hohen Preisen. Typische Kennzeichen eines Gasvertrags im Rahmen der Grundversorgung sind eine kurzfristige Kündbarkeit, die Gliederung der Kosten in Grund- und Arbeitspreis sowie die Berechnung fixer monatlicher Abschläge.

Sondervertrag

Ein Sondervertrag außerhalb der lokalen Grundversorgung ist ein frei geschlossener Liefervertrag mit einem Gasanbieter nach Wahl. Dies umfasst sowohl Sonderverträge von Grundversorgern als auch die Tarifmodelle alternativer Anbieter. Die Bedingungen von Sonderverträgen können durchaus denen der klassischen Grundversorgung ähneln, in der Regel beinhalten sie jedoch spezielle Klauseln, beispielsweise im Hinblick auf Laufzeiten, Preisgarantien, Kündigungsfristen, Zahlungsmodalitäten etc. Gaskunden sollten sich vor Vertragsschluss in jedem Fall genauestens über den Tarif ihrer Wahl informieren, um von möglichst idealen Konditionen zu profitieren. Sonderverträge können folgende Klauseln enthalten:

Preisgarantie:
Gasverträge mit Preisgarantien gehen üblicherweise mit entsprechenden Mindestvertragslaufzeiten einher. Diese können halb-, ganzjährig oder sogar über mehrere Jahre angelegt sein. Gastarife mit Preisgarantie fallen zu Anfang möglicherweise etwas teurer aus als andere Sondervertragsarten und ermöglichen überdies keine kurzfristigen Anbieterwechsel, sie schützen Verbraucher allerdings auch temporär vor Preiserhöhungen und bieten daher ein hohes Maß an Sicherheit und Planbarkeit.

Wechselbonus:
Beinhaltet ein Gastarif einen sogenannten Wechselbonus, so ist der Vertragsschluss mit einer einmaligen Neukundenprämie verbunden. Der Bonus wird entweder bei Lieferbeginn ausgezahlt oder nach einem festgelegten Zeitraum, beispielsweise nach Jahresfrist, verrechnet. Prämien dieser Art lohnen sich vor allem für Gaskunden, die ihren Anbieter häufig wechseln und dadurch von wiederholten Boni profitieren. Verbraucher, die keine regelmäßigen Anbieterwechsel planen, sollten beachten, dass der Gaspreis nach Verrechnung der Neukundenprämie, üblicherweise also im zweiten Jahr, spürbar steigen kann.

Kaution/Vorkasse:
Bei einem Gasvertrag mit Kautionsmodell zahlen Kunden zumeist vor Lieferbeginn einen unverzinsten Sonderabschlag, der nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückerstattet bzw. verrechnet wird. Solch eine Kaution soll Gasanbieter vor etwaigen Zahlungsausfällen schützen. Das gleiche Prinzip, wenngleich in deutlich umfangreicherer Form, findet sich auch bei Gasverträgen mit Vorkasse. Hier zahlen Kunden ihren erwartbaren Gasverbrauch für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel halb- oder ganzjährig, im Voraus. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist wird der konkrete Mehr- bzw. Minderverbrauch verrechnet. Aufgrund der finanziellen Planungssicherheit, die Gasversorger durch Kautions- und insbesondere Vorkassetarife erhalten, bieten diese Vertragsarten im Gegenzug fast durchweg die günstigsten Preise am Markt. Verbraucherschützer raten dennoch regelmäßig von Vorkassetarifen ab. Zum einen, weil die Vorauszahlung ein hohes finanzielles Risiko auf Seiten des Kunden birgt, zum anderen, weil ein etwaiger Mehrverbrauch bei unseriösen Anbietern teuer nachbezahlt werden muss.


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