Gasrechnung
Die für Haushaltskunden wichtigsten Inhalte der jährlichen Gasrechnung sind der Verbrauch, der aktuelle Gaspreis sowie die bisherigen und künftigen Monatsabschläge und das damit verbundene Guthaben. Das Rechnungsschreiben vom Gasanbieter muss jedoch noch eine Reihe weiterer Angaben enthalten, um Verbrauchern alle wichtigen Informationen über ihren aktuellen Gasbezug zu liefern.
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- über 250.000 Kunden betreut
Note 1,8 Kundenurteil
Testsieger Note "Sehr gut"

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Diese Pflichtangaben muss Ihre Gasrechnung enthalten
Angaben zum Vertrag
Kontaktdaten des Gaslieferanten
Vertragsdauer, nächstmöglicher Kündigungstermin, Kündigungsfrist
Zählpunktbezeichnung
Codenummer des Netzbetreibers
Angaben zum Preis
Grundpreis und Arbeitspreis
Sämtliche Preisbestandteile inklusive Steuern, Abgaben und Netzentgelten
Höhe und Summe der gezahlten monatlichen Abschläge
Guthaben bzw. Nachzahlungsforderung
Angaben zum Verbrauch
Gasverbrauch im Abrechnungszeitraum
Anfangs- und Endzählerstände
Vergleichswerte zum Vorjahr sowie zum Durchschnittsverbrauch ähnlicher Haushalte
Rechtliche Hinweise
Informationen zu Streitbeilegungsverfahren
Hinweis auf die zuständige Schlichtungsstelle Energie
Kontaktdaten der Bundesnetzagentur, von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen etc.
Wichtig: Im Unterschied zur Stromrechnung, die stets genaue Angaben zum gelieferten Strommix enthält, müssen Gaslieferanten keine Herkunftskennzeichnung auf der Rechnung vornehmen.
Grundpreis und Arbeitspreis
Gastarife für Privathaushalte setzen sich in der Regel aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis zusammen. Während der Grundpreis eine konstante Gebühr pro Monat oder Jahr darstellt, wird über den Arbeitspreis der konkrete Gasverbrauch eines Haushaltes in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) abgerechnet. Der Grundpreis macht üblicherweise einen deutlich kleineren Anteil an der Gesamtrechnung aus als der Arbeitspreis.
Nach Auffassung der Energieversorger ist dieses zweigliedrige Tarifsystem für die Verbraucher nachvollziehbarer als komplexe Berechnungsmodelle, wie man sie beispielsweise in Sonderverträgen von großen gewerblichen Abnehmern findet. Vereinzelt werden im Privatkundenbereich aber auch Gastarife angeboten, die ausschließlich einen Arbeitspreis beinhalten. Diese sogenannten linearen Tarife sensibilisieren Kunden in besonderer Weise für den eigenen Energieverbrauch, weil jede gesparte Kilowattstunde in vollem Umfang die Kosten mindert. Für verbrauchsstarke Haushalte empfehlen sich jedoch prinzipiell Gastarife mit einem möglichst niedrigen Arbeitspreis pro Kilowattstunde und einem dafür unter Umständen etwas höheren Grundpreis.
Kubikmeter und Kilowattstunden
Erdgas ist ein Naturprodukt, dessen Energieinhalt von mehreren Faktoren beeinflusst wird und daher Schwankungen unterliegt. Ein haushaltsüblicher Gaszähler zeigt den Verbrauch im Unterschied zum Stromzähler nicht in Kilowattstunden (kWh) an, sondern in Kubikmetern (m3). Die auf der jährlichen Gasrechnung aufgeführten Kilowattstunden werden ermittelt, indem die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter mit dem Brennwert des Gases und der sogenannten Zustandszahl (Z-Zahl) multipliziert wird. Diese Zustandszahl steht für die Eigenschaften des Gases, unter anderem für Temperatur und Druck. Der Brennwert steht für die Wärmemenge, die bei der Verbrennung des Gases freigesetzt wird. Auf der Gasrechnung sind beide Werte für gewöhnlich vermerkt.
Gasrechnung: Zwölf Monate, elf Abschläge
Haushaltskunden in Deutschland vergüten die Gaslieferungen ihres Energieversorgers üblicherweise durch monatliche Abschläge, die nach Ablauf eines Jahres mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet werden. Diesbezüglich schreibt der Gesetzgeber vor, dass Versorger den Energieverbrauch ihrer Kunden wahlweise monatlich oder in anderen Intervallen abrechnen müssen, die zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen. Laut Vorgabe soll eine solche Jahresrechnung zudem in all ihren Bestandteilen einfach und verständlich sein, wobei der Energieversorger gehalten ist, einheitliche, allgemeinverständliche Bezeichnungen und Bedeutungen zu verwenden.
Beim Gasbezug dienen monatliche Abschläge als anteilige Vorauszahlung auf die Jahresrechnung. Sie ergeben sich aus den aktuellen Preisen des Gasanbieters sowie dem erwartbaren Gasverbrauch des Kunden. Die kalkulierte Jahressumme wird dabei üblicherweise auf elf Abschläge verteilt. Der zwölfte Monat dient dem sogenannten Zahlungsausgleich zwischen Kunde und Versorger. Das heißt, die zuvor geleisteten Abschläge werden mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet und durch entsprechende Gutschriften oder Nachzahlungsforderungen ausgeglichen.