FlexGas GmbH - Gasanbieter - Gastarife, Gaspreise/Meinungen

FlexGas GmbH

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Gasanbieter FlexGas GmbH im Detail
Beschreibung FlexGas GmbH
Gastarife FlexGas GmbH
Verbreitungsgebiet FlexGas GmbH
Erfahrungen / Meinungen zum FlexGas GmbH
Adresse
FlexGas GmbH
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
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Prüfen Sie, ob der Anbieter FlexGas GmbH Gas auch in Ihrem Wohngebiet liefern kann. Nutzen Sie die Postleitzahlenabfrage.
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Gasanbieter: FlexGas

Die FlexGas GmbH gehört zur Unternehmensgruppe der unabhängigen FlexStrom AG mit Sitz in Berlin. Das Gasversorgungsunternehmen wurde im Jahr 2006 gegründet und ist seit 2010 auf dem bundesweiten Markt tätig. Genau wie beim Mutterkonzern FlexStrom ist die Geschäftsphilosphie von FlexGas in erster Linie auf eine günstige und wettbewerbsorientierte Preispolitik ausgelegt.

Neben schlanken Verwaltungsstrukturen und einem vorteilhaften Energieeinkauf verwirklicht FlexGas seine günstigen Tarifangebote vor allem anhand des Prepaid-Systems. Hierbei zahlen Gaskunden ihren erwartbaren Verbrauch über einen gewissen Zeitraum im Voraus und ermöglichen dem Versorger somit eine vergleichsweise hohe Planungssicherheit. Dies soll zu einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis führen und Verbrauchern zudem parallel laufende Preisgarantien ermöglichen.

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Gastarife und Gaspreise

Unter dem Namen „DeutschlandsBest“ bietet die FlexGas GmbH ein Tarifmodell zu eingeschränkt veränderbaren Konditionen an. Grundsätzlich besteht hier das Prepaid-Prinzip. Kunden können sich jedoch entscheiden, ob sie ihre Abschläge viertel- oder ganzjährig im Voraus bezahlen möchten. Die jährliche Variante bietet insofern Preisvorteile, als dass bei der vierteljährlichen Zahlweise ein zusätzlicher Sonderabschlag berechnet wird. Beide Tarife beinhalten eine kostenlose, dreimonatige Preisgarantie, die gegen Zuzahlung auf zwölf Monate erweitert werden kann, sowie einen einmaligen Neukundenbonus. Die konkreten Endpreise variieren je nach Wohnort und damit Netzgebiet des Abnehmers.

Der Mutterkonzern FlexStrom bietet seine Stromprodukte ebenfalls bundesweit per Prepaid-System an. Näheres zu den betreffenden Preisen und Tarifen finden Sie hier.

Vertragsbedingungen

Unabhängig von den gewählten Sonderkonditionen umfasst der Gasbezug von FlexGas eine generelle Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Innerhalb dieser Dauer zahlen Kunden ihren Gasverbrauch jährlich oder vierteljährlich im Voraus. Gegen einen Aufpreis pro Kilowattstunde kann die grundsätzlich enthaltene Preisgarantie von drei Monaten auf die volle Vertragsdauer von einem Jahr ausgedehnt werden. Der Neukundenbonus wird nach zwölfmonatiger Belieferung der Jahresrechnung gutgeschrieben.

Erfahrungen/Meinungen

Eine Umfrage während der letzten 24 Monate kam zu folgendem Ergebnis. 65 Prozent der befragten Kunden würden wieder zu diesem Anbieter wechseln. Außerdem hatten die befragten Kunden die Möglichkeit die Bereiche Preis, Service und Anbieterwechsel zu bewerten. Beim Service gab es 3 von 5 Sternen. Für den Anbieterwechsel wurden 3 ½ von 5 Sternen vergeben und beim Preis erzielte FlexGas sogar 4 von 5 Sternen.

Gastarife von FlexGas GmbH für Privatkunden:

FlexGas GmbH bietet verschiedene Gastarife an. In der Tabelle „Gastarife FlexGas GmbH Privatkunden“ sind die verschiedenen Tarifnamen des Versorgers aufgelistet.

Ob diese Tarife an Ihrem Wohnort verfügbar sind, können Sie schnell und einfach durch unsere Verfügbarkeitsabfrage feststellen. Bitte geben Sie dazu Ihre Postleitzahl in das Feld „Ihre PLZ“ ein drücken Sie auf den Button „Verfügbarkeit prüfen“. Sofort wird Ihnen angezeigt, ob und welche Gastarife des Versorgers FlexGas GmbH bei Ihnen vor Ort verfügbar sind. Falls keine Gastarife von FlexGas GmbH vor Ort verfügbar sind, nutzen Sie bitte unseren Gasrechner, um die günstigsten und verfügbaren Gastarife vor Ort zu finden.

Wenn Sie einen Gastarif wählen, dann werden Ihnen auf der folgenden Detailseite die wichtigsten Informationen zum entsprechenden Gastarif angezeigt. Neben allgemeinen Angaben zum Gasanbieter und dem Tarifnamen sind dort Angaben zur Vertragsart angegeben, z.B. die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist. Als zusätzlichen Service zeigen wir auf der Tarifdetailseite die Gaszusammensetzung für den entsprechenden Gastarif an.



Hinweis:
Lautet der Tarifname mehrere Tarife gleich, handelt es sich dennoch um denselben Tarif, der sich jedoch preislich nach Versorgungsgebiet unterscheidet. Prüfen Sie, ob der Tarif in Ihrerm Versorgungsgebiet verfügbar ist.

Gaspreise von FlexGas GmbH

Zu den einzelnen Gastarifen wird auch der Preis angezeigt. Der Gaspreis setzt sich dabei in der Regel aus einer Grundgebühr und einem Arbeitspreis, angegeben in Cent pro Kilowattstunde zusammen. Die Gaspreise werden in Euro und Eurocent angegeben und sind Bruttopreise inkl. MwSt. und Energiesteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh (netto). Die aufgeführten Grundgebühren enthalten alle Kosten für Gaszähler, deren technische Wartung und Abrechnung.

FlexGas GmbH Tarife sind unter anderem in folgenden Städten verfügbar:

Celle, Weiden i.d.OPf., Forchheim, Haltern am See, Zirndorf, Selm, Coburg, Fellbach, Erftstadt, Merseburg, Borken, Dreieich, Bad Honnef, Cloppenburg, Lage, Recklinghausen, Würselen, Eisenach, Freital, Moers,

Erfahrungen / Meinungen zum Gasanbieter FlexGas GmbH

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Insgesamt 10 Einträge. | Neuen Eintrag schreiben
 
  • 10.
    Markus Dr. Denzel, 07.05.2012 23:13 Uhr in Kirchzarten
    flexgas kündige rechtzeitig eine massive gaspreiserhöhung an, worauf ich vom sonderkündigungsrecht gebrauch machte. kündigung wurde akzeptiert. ich wollte aber dann in einen günstigeren tarif bei flexgas wechseln, was mir der konzern aber veweigerte. dies geschah aber erst auf intensive nachfrage, so dass der rechtzeitige wechsel nicht möglich war. sehr undurchsichtige und verbraucherfeindliche preispolitik.
    würde nicht mehr zu flexgas wechseln.
     
  • 9.
    Acar, 22.12.2011 21:14 Uhr in Berlin
    am 08.03.2011 habe ich an Flexgas als neue Gaslieferant zu neuen Lieferung beauftrag. Laut Bestätigung der Flexgas war die Lieferbeginn 01.10.2011 und habe ich den vereinbarten Jahresgebür am 25.08.2011 überwiesen. Bis heute ist leider die Lieferung nicht zustande gekommen. Stattdessen wurde ich vom GASAG zur Abschlagzahlung angefordert. Zwei Telefongspräche und vier Mails im Dezember hat mich keinen Schritt vorgebracht, d.h. Flexgas reagiert nicht. Ist diese Firma nicht serious oder hat sie unbekannte Probleme? Ich denke jetzt, wie ich Flexgas kündigen und mein im Voraus bezahltes zurückholen kann ? Dummeweise habe ich sie an meine Tochter und besten Freund weiterempfohlen.

    Wünsche frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr

     
  • 8.
    Jürgen Peters, 20.12.2011 21:55 Uhr in Leer
    Finger weg von Flexgas und Flexstrom!!! hier werden die Kunden nicht nur um den Bonus betrogen. Bei Flexgas habe ich nach Ablauf der 12 Monate zum 30.09.2011 gekündigt, bis heute 12 Wochen später habe ich noch keine Abschlußrechnung erhalten. Wir haben einen 3jährigen Sohn mit zwei schweren Herzoperationen, deshalb waren wir die letzten 2 Jahre in den Wintermonaten in USA, dadurch haben wir nur etwa die Hälfte verbraucht von dem was ich vorab bezahlt habe. Habe die Abschlußrechnung und Rückerstattung meines Guthabens schon mehrfach angemahnt, bisher keine Reaktion, es heisst nur immer in der Antwortmail, wir haben alles an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Habe jetzt alles zum Anwalt gegeben, werde entsprechend gegen Flexgas klagen. Habe gestern auch das Landeskriminalamt von Niedersachsen wegen Verdach auf Betrug eingeschaltet, da Flexgas und Flexstrom mit jeweils verschiedenen AGBs agieren. Bei Vertragsabschluss werden die AGBs angezeigt, die einem den Bonus bei 12 Monaten Lieferzeit versprechen, nur um Neukunden zu locken. Wenn man dann nach 12 Monaten kündigt, zaubern sie plötzlich neue AGBs hervor, die den Bonus nach 12 Monaten Lieferzeit ausschließen. Das ist für mich einfach nur Betrug. Laut einer Mitteilung von heute auf der Homepage von Verivox, haben diese ihre Vertriebspartnerschaft mit der Flexstrom AG auggekündigt, mit folgender Begründung:
    Wann die Verbraucher ein Recht auf den Neukundenbonus von Flexstrom haben, ist umstritten. Flexstrom vertritt in zahlreichen Fällen (Tarif Deutschlands Best) die Auffassung, dass der Bonus nur gewährt wird, wenn die Verbraucher länger als ein Jahr Kunde des Energieversorgers bleiben. Diese Regelung sei in den AGB des jeweiligen Tarifes enthalten. Der entsprechende Passus wurde von Flexstrom in den vergangenen Jahren mehrmals geändert. Gegenüber Verivox nahm der Energieversorger im Laufe der Zeit unterschiedliche Haltungen zu diesem Passus ein. Aktuell setzt Flexstrom bei verschiedenen Tarifen unterschiedliche AGB ein.

    Mehrere tausend Verbraucherbeschwerden weisen jedoch eindeutig darauf hin, dass Flexstrom den Neukundenbonus nicht gewährt, wenn die Verbraucher nach 12 Monaten Vertragslaufzeit wieder wechseln wollen. Damit verstößt der Neukundenbonus von Flexstrom gegen die Verivox-Richtlinien zum Verbraucherschutz und wird im Strompreisvergleich nicht berücksichtigt.

    Besonders Übel war auch die Preiserhöhung von Flexgas zum 1. Juli 2011. Erstmal kam die Preiserhöhung in Form eines Faltprospekt, hatte diesen schon in den Papiermüll geworfen, weiss nicht warum ich ihn dann doch noch gelesen habe. Jedenfalls hat man die Frechheit besessen den Gasarbeitspreis um 83% und den Grundpreis um über 50% zu erhöhen, was für mich einfach nur Wucher war. Vorallem, wenn man weiss, dass der Gaspreis an der Freien Gasbörse seit etwa 4 Jahren auf fast unverändert niedrigem Niveau liegt. ( etwa 70% tiefer als 2006 / 2007 ) Meiner Meinung nach werden beide Firmen nicht mehr lange auf dem Energiemarkt vertreten sein. Hier werden Verbraucher mit Füßen getreten, so kann man auf Dauer keine neuen Kunden gewinnen. Ich kann nur eindringlich raten Finger weg!
     
  • 7.
    Annette Schindler, 09.12.2011 11:55 Uhr in 79106 Freiburg
    Niemals bei FlexGas Vertrag abschließen! Dieses Unternehmen arbeitet mit unlauteren Mitteln: Behauptet z.B. den Kunden nicht idendifizieren zu können, wenn ein Mitanbieter (hier: Bürgergas) den Vertrag fristgerecht kündigt. Dies bedeutet, dass man nun rechtlich vorgehen muss. Also Abschlüsse mit FlexGas nur mit Rechtschutzversicherung im Rücken eingehen.
     
  • 6.
    LooLa, 27.10.2011 12:09 Uhr in bei München
    nach einer Preiserhöhung nach ca. einem halben Jahr nach Vertagsabschluß habe ich den Vertrag gekündigt. Eine Schlußrechnung habe ich nach Übermittlung der Zählerstände nicht erhalten. Auf eine Mail von mir, mir endlich die Rechnung zu schicken, hat man mir mitgeteilt, es würde 6-8 Wochen dauern. Es hat dann 11 1/2 Wochen gedauert, bis die Rechnung endlich kam. Die Rückerstattung der im voraus gezahlten Summe hat man mir innerhalb von 14 Tagen zugesichert. Nach 4 Wochen habe ich dann per Mail Konsequenzen angedroht. Es kam keine Antwort, keine Erklärung, nach einer weiteren Woche wurde das Geld dann endlich überwiesen.
    Mein Fazit: will man Kunde werden, geht alles schnell und einfach. Hat man gekündigt, ist man lästig und wird hingehalten.
     
  • 5.
    Future, 08.09.2011 16:00 Uhr in Aschaffenburg
    NIE WIEDER!! Flexgas bietet zunächst günstigen Tarif an. Bei Vertragsabschluss stehen dann auf einmal 2 Preise auf der Rechnung. Einmal der günstige und einmal der Garantiepreis. Überweist man den günstigen (selbstverständlich ein Jahr im voraus) weist Flexgas darauf hin, dass dieser erhöht werden könnte. Natürlich kommt prompt 4 Monate später der Hinweis einer Erhöhung. Kein Problem, man kann ja kündigen denkt sich der Kunde. Kann man auch. Nur das mit dem überschüssig gezahlten Geld und der Abrechnung stellt sich dann als Problem heraus. Erst meldet sich Flexgas überhaupt nicht. Auf die erste Mail mit der Bitte endlich Abrechnung bereitzustellen und den Restbetrag zurück zu überweisen bekommt man überhaupt keine Antwort. Auf die zweite bekommt man mitgeteilt, dass man sich momentan in einer Systemumstellung befindet und die Endabrechnungen momentan nicht bereitstellen könne. Diese "Systemumstellung" hat bis zu diesem Zeitpunkt schon über 2 Monate gedauert. Geld und Endabrechnung wird erst zweieinhalb Monate nach Vertragsende und einer Fristsetzung mit Ankündigung der Einschaltung eines Rechtsanwaltes nach verstreichen der Frist zur Verfügung gestellt. Wohlgemerkt einen Tag nach der Mail, dass man sich momentan in einer "Phase der Systemumstellung" befände und keine Endabrechnungen bereitstellen könne. Unserer Meinung nach absolut nicht seriös und nicht empfehlenswert. Finger weg.
     
  • 4.
    speedykatze, 03.08.2011 12:17 Uhr in München
    Die Firma ist nur im ersten Jahr günstig. Im zweiten Vertragsjahr wird der Preis um ca. 30% erhöht. Der Kundenservice ist sehr schlecht. Wenn überhaupt diese Firma dann unbedingt rechtzeitig im ersten Jahr kündigen. Was dieser Firma macht ist meiner Meinung nach nicht seriös. Am Besten überhaupt keinen Vertrag mit dieser Firma abschließen.
     
  • 3.
    matzimaus1, 30.06.2011 07:45 Uhr in Sehnde
    Siehe da - es geht doch!!!!!!!!!!!!
    Und das schreibt FlexGAS: -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: info@flexgas.de [mailto:info@flexgas.de] Gesendet: Mittwoch, 29. Juni 2011 09:36 An: ....com Betreff: Ihre Vertragsnummer 900001597560 Sehr geehrter Herr....., bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 28.06.2011 teilen wir Ihnen folgendes mit: Die Preisanpassung zum 01.07.2011 haben wir in unserem System entfernt. Es gelten für Sie weiterhin die Konditionen aus der Ihnen zugesandten Vertragsbestätigung vom 22.12.2010. Sollte Ihrerseits eine Kündigung gewünscht sein, so bitten wir Sie uns diese separat erneut mitzuteilen. Eine durch Sie ausgesprochene Kündigung wird zum Ablauf des ersten Vertragsjahres wirksam. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die FlexGas GmbH einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt. Dieser wird nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Gasanschluss nicht von FlexGas beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam, d.h. es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird. Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen 7 Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexGas.de. Unsere telefonische Kundenbetreuung erreichen Sie montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr, Feiertage ausgenommen. Herzliche Grüße Danny Gerstner FlexGas-Serviceteam FlexGas GmbH Reichpietschufer 86-90 10785 Berlin Telefon: 01805 603070* E-Mail: info@FlexGas.de Web: www.FlexGas.de Persönlicher Kundenbereich: https://kundenbereich.flexgas.de Sitz der Gesellschaft: Berlin Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 101882 Geschäftsführer: Michael Happ Martin Rothe *14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen
     
  • 2.
    matzimaus1, 28.06.2011 23:17 Uhr in Sehnde
    FlexGas GmbH 4 Seiten Einschreiben/ Rückschein
    Reichpietschufer 86-90
    10785 Berlin
    z.H. Geschäftsführung


    Sehr geehrter Herr Rothe, sehr geehrter Herr Happ,

    mit großer Verwunderung habe ich eine Mail Ihrer Mitarbeiter zur Kenntnis genommen, dass Ihr Unternehmen mich angeblich mit einem Schreiben vom 02.05.2011 über eine Preisanhebung für meinen Vertrag informiert haben will (siehe Anlage).
    Dazu stelle ich fest:
    1. Ich habe kein Schreiben, keine Mail oder ein anderes Schriftstück dieses Inhalts vor dem heutigen Tag von Ihnen erhalten.
    2. Befindet sich auch in meinem persönlichen Kundenbereich auf Ihrer Website bis heute kein derartiges Dokument.
    3. Sind mindestens seit dem 26.06.2011 die angeblich erst ab 01.07.2011 geltenden neuen Preise im individuellen Kundenbereich unter dem Reiter ?Hier können Sie Ihren aktuellen Tarif einsehen? eingestellt.
    4. Verstoßen Sie damit eklatant gegen die eigenen AGB (Ankündigung der Preisanpassung, Möglichkeit zur Sonderkündigung, Bereitstellung der Dokumente im Kundenbereich etc.).
    5. Widerspreche ich deshalb der Gültigkeit der Preisanpassung für meinen Vertrag.
    6. Ich lege seit Vertragsbeginn für jetzt und die Zukunft, die zu Vertragsbeginn als Vertragsbestandteil vereinbarten Preise und Tarife zugrunde.
    7. Sollten Sie die Preise oder andere Vertragsbestandteile ändern wollen, informieren Sie mich ab sofort schriftlich per Einschreiben ? andere Informationswege akzeptiere ich ab sofort nach diesem Vorfall nicht mehr. Den anderslautenden Bestandteilen Ihrer AGB widerspreche ich ausdrücklich. Ich sehe mich an diese Vertragsbestandteile ab sofort nicht mehr gebunden.
    8. Mache ich vorsorglich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch für alle Preisanhebungen, Tarifveränderungen zu meinen Lasten. Sie teilen mir nur noch den Kündigungstermin schriftlich 2 Monate vor der Preisänderung per Einschreiben mit, damit ich mir einen neuen Versorger suchen kann.
    9. Kündige ich den Vertrag nach Ablauf eines Jahres, so dass ich in den Genuss des Bonus komme.
    10. Erwarte ich binnen 10 Tagen schriftlich per Einschreiben (nicht per Mail) an meine obige Adresse umfassende Aufklärung über diesen Vorgang und Bestätigung meiner Auffassung zum aktuellen Tarif und den Preisen sowie eine Bestätigung des weiteren Vertragsablaufes in Bezug auf Preise, Sonderkündigung und Kündigung.
    11. Sollten Sie dem nicht zustimmen, weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass ich Nachforderungen aus diesem Vertrag nur im Rahmen des zu Vertragsbeginn vorgelegten Tarifs nachkommen werde.
    12. Habe ich den Vorgang bei der Staatsanwaltschaft Berlin zur Anzeige gebracht und Verbraucherportale sowie die Bundesnetzagentur informiert.
    Mit freundlichen Grüßen

     
  • 1.
    Hugo Borst, 23.06.2011 20:09 Uhr in 94034 Passau
    Grundpreis:
    Der monatliche Grundpreis ist bereits bei Vertragsabschluss überdurchschnittlich hoch. Während des laufenden Vertrags erhöht FlexGas den ohnehin überdurchschnittlich hohen Grundpreis bei Bestandskunden noch weiter in erheblichem Umfang, nicht aber beim Angebot für Neukunden. FlexGas veröffentlicht nur den Grundpreis für Neukunden, nicht aber auch den Grundpreis für Bestandskunden. Bei Vertragsabschluss gibt FlexGas keinen Hinweis, dass der vereinbarte Grundpreis nur für Neukunden, nicht aber für Bestandskunden gilt.
    Im Vertragsangebot von FlexGas kann daher ein Verstoß gegen das Transparenzgebot von § 307 BGB mit der Absicht einer arglistigen Täuschung im Sinne von § 123 BGB gesehen werden.
    Einem erhöhten Grundpreis für Bestandskunden steht keine entsprechende Gegenleistung von FlexGas gegenüber. Die Erhöhung des Grundpreis bei Bestandskunden kann daher als Versuch einer ungerechtfertigten Bereicherung im Sinne der §§ 812 - 822 BGB angesehen werden.

    Arbeitspreis:
    Der Arbeitspreis (cent/kWh) ist bei Vertragsabschluss außerordentlich günstig. Während des laufenden Vertrags erhöht FlexGas den Arbeitspreis für Bestandskunden, nicht aber für Neukunden, auf einen wesentlich höheren Betrag, der etwas über dem Durchschnitt liegt. FlexGas veröffentlicht nur den Arbeitspreis für Neukunden, nicht aber auch den Arbeitspreis für Bestandskunden.
    Bei Vertragsabschluss gibt FlexGas keinen Hinweis, dass der vereinbarte Arbeitspreis nur für Neukunden, nicht aber für Bestandskunden gilt. Dies kann als Verstoß gegen das Transparenzgebot von § 307 BGB mit der Absicht einer arglistigen Täuschung im Sinne von § 123 BGB angesehen werden.

    Bekanntgabe der Preiserhöhung:
    Die Preiserhöhung wird den Bestandskunden in Form eines farbigen Faltblattes ohne Datum per Post bekannt gegeben. Dieses Faltblatt kann man leicht auch aufgrund seiner Bebilderung auf den ersten Blick als nicht weiter beachtenswerte Reklame verstehen. Auch in der Form Bekanntgabe der Preiserhöhung kann der Versuch einer arglistigen Täuschung im Sinne von § 123 BGB gesehen werden.
     
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